Veranstaltungen
Übung
Academic Writing in English
- Name im Diploma Supplement
- Academic Writing in English
- Anbieter
- Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
- Lehrperson
- Dr. Sabine Prüfer
- SWS
- 2
- Sprache
- englisch
- Turnus
- Sommersemester
- maximale Hörerschaft
- unbeschränkt
- Hörerschaft
empfohlenes Vorwissen
Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B1 (Selbständige Sprachverwendung, Threshold) nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen werden vorausgesetzt.
Teilnahmevoraussetzung: Einstufungstest (weitere Informationen unter www.wieng.wiwi.uni-due.de).
Abstract
Die Kursteilnehmer erwerben aufbauend auf ihren allgemeinsprachlichen Fähigkeiten gezielte Kenntnisse und fachsprachliche Mittel zur Erstellung wissenschaftlicher Artikel, Seminar-, Bachelor-, und Masterarbeiten.
Hinweis: Der Kurs wird als Blockveranstaltung in den Semesterferien zwischen den beiden Prüfungsphasen oder zu Beginn des Semesters angeboten.
Qualifikationsziele
Die Studierenden
- erwerben Fähigkeiten und Kenntnisse zu Aufbau und Struktur verschiedener akademischer Textsorten (Artikel, Seminararbeit, Bachelorarbeit)
- erkennen und verstehen Plagiarismus-Gefahren
- erwerben Fähigkeiten und Kenntnisse zur Literaturrecherche und -verwaltung, sowie zur korrekten und umfassenden Zitation
- erwerben einen fachspezifischen Wortschatz
- konsolidieren und verbessern ihre schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- erwerben Kenntnisse zu den Besonderheiten der englischen Wissenschaftssprache
Lehrinhalte
- the writing project
- finding and organizing literature
- avoiding plagiarism
- referencing correctly
- structuring a scientific text
- linking sentences and paragraphs
Literaturangaben
keine
Prüfungsmodalitäten
Zusammengesetzte Prüfung (benotet), die sich auf folgende Prüfungsform erstreckt:
Schriftliche Hausarbeit (ca. 3.000 Wörter, 70 % der Note) sowie Diskussionsbeiträge während des Sprachkurses (30 % der Note).
Zur Erreichung der Lernziele ist die regelmäßige Anwesenheit verpflichtend. Eine Abwesenheit an maximal 2 Terminen darf unabhängig von den Gründen nicht überschritten werden, es sei denn, es liegt ein Härtefall vor. Eine Abwesenheit liegt auch vor, wenn eine Studierende oder ein Studierender wegen Störung der Lehrveranstaltung, z.B. durch Nutzung eines Mobilfunkgerätes ausgeschlossen wird.
Aufgrund der geringen Aufnahmekapazität und hohen Nachfrage werden insbesondere das Nichterscheinen zum Kurs, der Abbruch des Kurses, die unentschuldigte Nichtwahrnehmung des Prüfungstermins bzw. Nichtabgabe der schriftlichen Ausarbeitung mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet und mit einer Sperre von einem Semester belegt, bevor eine erneute Kursanmeldung möglich ist.